Vor der Füllung eines Zahnes steht die Entfernung der kariösen, weichen Zahnsubstanz. Dabei möglichst viel vom gesunden Zahn zu erhalten, hat oberste Priorität.
Neben der schonenden Abtragung kommt eine Füllung des Zahnes mit Kompositen diesem Anliegen am meisten entgegen, weil sie adhäsiv am Zahn befestigt werden können, und keiner größeren mechanischen Retention im Zahn bedürfen, wie es z. B. beim Amalgam der Fall ist.
- Direkte Füllungen sind solche, die in weichem Zustand unmittelbar in den gereinigten Zahndefekt eingebracht werden und danach aushärten / gehärtet werden.
Dazu gehören
- Komposite, die zu ca. 80 % aus keramikartigen, feinsten Glasteilchen und zu 20 % Kunststoff bestehen.
Diese Füllungen besitzen eine lange Lebensdauer und stellen im Seitenzahnbereich eine ästhetische, zahnfarbene Alternative zum Amalgam dar.
In der Einschichtverarbeitung gehören Komposite zu den Füllungsmaterialien, die zur Versorgung von Schneide- und Eckzahndefekten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Mehrfach geschichtete Füllungen, z.T. mit unterschiedlichen Farbnuancen, im Frontzahn- sowie im Seitenzahnbereich sind eine Privatleistung.
- Amalgam, bestehend aus Silber, Zinn und Kupfer, bildet mit der Beimischung von Quecksilber eine Legierung. Trotz kritischer Bewertung des Quecksilbergehaltes und dessen möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigung ist Amalgam derzeit das einzige im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zugelassene Füllungsmaterial für kaukrafttragende Füllungen im Seitenzahnbereich.
- Glasionomerzemente und Kompomere sind als mineralische Zemente bzw. Kombinationen aus Komposit und Glasionomerzement nicht für größere, kaukrafttragende Füllungen zugelassen.Sie dienen zum Füllen von Zahnhalsdefekten, Milchzähnen und provisorischen Füllungen.
- Indirekte Füllungen sind laborgefertigte Restaurationen, die „in einem Guss“ oder „aus einem Block“ hergestellt werden, dadurch besonders stabil sind und größere Zahndefekte wiederherstellen.
Man bezeichnet sie als Inlays, wenn sie im „Inneren des Zahnes gelegen“ sind oder als Onlays, wenn sie zusätzlich einen oder mehrere Höcker des Zahnes umfassen.
Inlays und Onlays können aus Gold und Keramik gefertigt werden. Heute werden aus ästhetischen Gründen zumeist Keramikinlays und -onlays gefertigt, mit denen der betreffende Zahn so gut restauriert werden kann, dass er nahezu so aussieht, als habe niemals einen Defekt gehabt. Von der Genauigkeit der Restauration und der Duktilität (Anschmiegsamkeit) sind Goldinlays oder -onlays wie ehedem ein hochwertiger Zahnersatz. Weil Gold nicht so hart ist wie Keramik, wird es beim Kauen oft angenehmer empfunden.
Inlays und Onlays sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Wenn im Seitenzahnbereich ein Zahn nicht mehr durch eine Amalgam-Füllung zu stabilisieren ist, bleibt im Rahmen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen nur eine Überkronung bzw. Teilüberkronung dieses Zahnes. Damit muss in der Regel mehr gesunde Zahnsubstanz abgetragen werden als das bei der Versorgung mit einem Inlay / Onlay notwendig ist.
In unserer Sprechstunde beraten wir Sie individuell zu den verschiedenen Füllungsmaterialien.